Immobilientransaktionen und Grundstücksrecht
Wir beraten bei allen Varianten von Immobilientransaktionen, d.h. Asset-Deals, Share-Deals und Sale and Lease Back-Transaktionen sowohl beim Ankauf als auch Verkauf. Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung mit allen Immobilienklassen, ob als Einzelobjekte, Portfolios oder komplexe Objekte, wie z.B. Einkaufszentren und Hotels. Um Transaktionen schnell und effizient vorzubereiten und durchzuführen steht unseren Mandanten stets ein Partner, der die Transaktion federführend begleitet, als Ansprechpartner zur Verfügung stellt.
Unser Beratungsspektrum umfasst dabei insbesondere
die Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften und Joint-Ventures
Erstellen der vorbereitenden Verträge, wie Letter of Intent, Exklusivitäts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen
Strukturierung des Kauf- und Verkaufsprozesses, Erstellen eines Zeitplanes
Strukturierung von Datenräumen
Durchführung von Bieterverfahren
Rechtliche Due Diligence Prüfung, Erstellen eines Due Diligence Reports
Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung der Kaufverträge (Asset-deal, Share-deal, Sale-and-lease-back Konstruktionen, Erbbaurechte) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Due Diligence
Vorbereitung, Verhandlung und Ausfertigung der transaktionsbegleitenden Mietverträge
Bei Transaktionen mit Projektentwicklungspotential können wir auf unsere umfassende Projektentwicklungserfahrung zurückgreifen. Selbstverständlich beraten wir auch in allen weiteren Gebieten des Grundstücksrechtes, wie Bauträgerrecht, Belastung von Immobilien, Nachbarrecht, Dienstbarkeiten usw