Miet- und WEG-Recht
Unsere Beratungsleistung deckt die gesamte Bandbreite der rechtlichen Fragestellungen bei der Verwaltung, Vermietung und Entwicklung von Immobilien ab. Wir betreuen insbesondere institutionelle Bestandshalter, Asset Management Unternehmen und Banken.
Unsere Tätigkeiten umfassen dabei im Einzelnen:
Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen, Maklerverträgen und Facility- und Property-Managementverträgen
Monitoring von Bestandsverträgen
Forderungsmanagement
Prozessführung
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten wir Eigentümer oder Verwalter in allen WEG-rechtlichen Fragen, insbesondere zu Fragen der Beschlussanfechtung, Verpflichtungs- und Unterlassungsklagen und baulichen Änderungen am Gemeinschafts- oder Sondereigentum. In vielen Fällen kann durch eine rechtzeitige qualifizierte Beratung ein Streit vermieden werden. Da, wo es unumgänglich ist, scheuen wir uns aber nicht, strittige Punkte einer gerichtlichen Klärung zuzuführen.