Öffentliches Bau- und Umweltrecht
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung bei der Entwicklung komplexer Immobilienprojekten und Grundstücken und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung in allen Phasen der Wertschöpfung. Wir verfügen über deutschlandweite Referenzen in diesem Bereich, angefangen bei mittelständischen Investments bis hin zu renommierten Großvorhaben. Unser Spektrum reicht dabei von der Ansiedlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien über die Revitalisierung von Einkaufszentren bis zur Umgestaltung ganzer Stadtquartiere.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:
Begleitung in Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan), Beratung bei der Schaffung von Baurecht
Beratung in Baugenehmigungsverfahren
Beratung im Immissionsschutzrecht, z. B. bei Beeinträchtigungen durch Lärm, Feinstaub, Gerüchen oder Erschütterungen
Beratung im Umweltrecht, z.B. bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
Beratung im Bodenschutzrecht, z. B. bei Altlasten und Bodenkontaminationen
Beratung im Erschließungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht und Kommunalabgabenrecht, z. B. bei der Erhebung von Beiträgen für Straßen, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Beratung in Enteignungs- und Umlegungsverfahren, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Grundstückswertminderungen
Durchführung von Widerspruchs- und gerichtlichen Verfahren, z. B. Verpflichtungsklagen auf Erteilung von Baugenehmigungen, Normenkontrollverfahren zur Überprüfung von Bebauungsplänen